Das sollten Sie sofort tun!

Die Planungs-Unterlagen werden zum zweiten Mal, in aktualisierter Fassung, ab dem 04.01.2021 bis einschließlich den 03.02.2021 unter https://lfu.brandenburg.de/info/t16 und in der Gemeinde Groß Pankow veröffentlicht. Bei Akteneinsicht in der Gemeinde muss die Eindämmungsverordnung beachtet werden. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.

Alle bislang eingereichten Einwendungen, werden laut Auskunft des Landesumweltamtes Brandenburg berücksichtigt. Jetzt gilt es die Unterlagen erneut kritisch zu prüfen. Sie haben die Gelegenheit zu handeln und Ihre persönlichen Einwendungen schriftlich einzureichen, um eine Deponie zu verhindern!

Wir möchten Ihnen helfen, Ihren Einwand vorzubringen und geben Ihnen gerne Hilfestellung. Denn: Wer keinen schriftlichen Einwand erhebt, kann Schäden, die durch den Betrieb der Deponie entstehen könnten, später nicht gerichtlich geltend machen!

Hier finden Sie im Folgenden alle wichtigen Informationen:

Die Einwendefrist der zweiten Auslegung endet am 03.03.2021!
Deswegen: Aktivieren Sie alle Menschen, die Sie kennen! Man muss nicht in der Gemeinde wohnen, um einen Einwand zu erheben. Freunde, Bekannte, Familie, Urlaubsgäste, Kunden -alle können einen persönlichen Einwand einreichen! Je mehr Einwände gegen die geplante Deponie von der Bevölkerung kommen, desto größer sind unsere Chancen!

Gemeinsam können wir diese Deponie verhindern!